Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit
stellt die Rechtsberatung für unsere Mandanten dar. Fast jedes rechtliche
Problem berührt gleichzeitig mehrere Bereiche. Vor der Abfassung eines
Testaments zum Beispiel sind stets erbrechtliche sowie steuerrechtliche Überlegungen
anzustellen. Gerade bei einem Unternehmenskauf oder einer Regelung der Unternehmensnachfolge
sind neben den steuerrechtlichen Folgen auch die zivilrechtlichen Konsequenzen
zu bedenken. Aus diesem Grund haben wir in unserer Kanzlei die ineinander
greifenden Aufgabenbereiche des Wirtschaftsprüfers, des Steuerberaters
und des Rechtsanwalts vereint.
- Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten unsere Mandanten vor allem
im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Neugründungen, Umstrukturierungen
und Nachfolgeregelungen. Dabei vertreten sie deren Interessen sowohl außergerichtlich
als auch gerichtlich bundesweit (Gesellschafts- und Erbrecht).
- Schwerpunkte neben der Beratung sind die Gestaltung und Verhandlung von
Verträgen (Vertragsrecht).
- Darüber hinaus werden die Interessen unserer Mandanten in laufenden
Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie Steuerstrafverfahren
vertreten (Steuer- und Steuerstrafrecht).
- Hervorzuheben ist ferner vor allem auch die Tätigkeit auf dem Gebiet
des Arbeitsrechts, beginnend von der Gestaltung von Arbeitsverträgen,
Klärung arbeitsrechtlicher Fragen bis zur Vertretung im Rahmen arbeitsgerichtlicher
Verfahren.
- Darüber hinaus ist aber auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
von Privatpersonen von Bedeutung, insbesondere in den Bereichen des
Arbeits-, Verkehrs- (u. a. Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten)
und Erbrechts (u. a. Testament, Erbfolge).
- Einen weiteren Schwerpunkt der Mandatstätigkeit bildet die Sanierungs-
und Insolvenzberatung sowie das Forderungsmanagement von Unternehmen und
Privatpersonen sowie die Beratung von Gläubigern insolventer Unternehmen.